Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen IKR Industriekletterer Remscheid (Einzelunternehmen), Hastener Straße 91, 42855 Remscheid (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern – sowohl Unternehmern (B2B) als auch Verbrauchern (B2C) – über die Erbringung von Höhenarbeiten mittels Seilzugangstechnik sowie damit verbundene Leistungen (Inspektion, Wartung, Reinigung, Montage, Sanierung, Notdienst, Personenschutz, Schulung u. ä.).
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt in der Regel durch ein vorheriges Angebot des Auftragnehmers und dessen Bestätigung durch den Auftraggeber (Auftragsbestätigung) zustande. Beim 24/7 Not- und Entstörungsdienst genügt aufgrund der Dringlichkeit eine telefonische Absprache in Verbindung mit einer (auch nachträglichen) Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der jeweils geschuldeten Leistung ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisgestaltung erfolgt projektabhängig und wird im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen werden nach Abschluss der Leistung gestellt und sind wahlweise
- innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, oder
- innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zur Zahlung fällig.
§ 5 Zusätzliche Kosten
Bei Noteinsätzen im Rahmen des 24/7 Not- und Entstörungsdienstes sowie beim Einsatz von speziellem Equipment können zusätzliche, gesondert ausgewiesene Kosten anfallen. Der Auftragnehmer weist hierauf nach Möglichkeit vorab hin.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Einsatzort zugänglich ist und etwaige erforderliche Genehmigungen, Absperrungen oder Sicherheitsvorkehrungen rechtzeitig vorliegen bzw. getroffen werden. Erforderliche Informationen zu Gefahrenquellen am Einsatzort sind dem Auftragnehmer vorab mitzuteilen.
§ 7 Termine, Witterung und höhere Gewalt
Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt günstiger Witterungsbedingungen sowie der Einhaltung geltender Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für Seilzugangstechnik. Als Schlechtwetter im Sinne dieser AGB gelten insbesondere Sturm, Gewitter, Vereisung, Starkregen oder vergleichbare Witterungsbedingungen, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers und den einschlägigen Sicherheitsvorschriften eine gefahrlose Durchführung der Höhenarbeiten nicht zulassen. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin zu verschieben.
Bei Vorliegen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streik oder vergleichbare, von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse) werden die betroffenen Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren jeweiligen Leistungspflichten befreit. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
§ 8 Absage durch den Auftraggeber
Sagt der Auftraggeber einen bereits bestätigten Auftrag kurzfristig ab, gilt – soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde – folgende Staffelung bezogen auf den vereinbarten Einsatzbeginn:
- Absage bis 48 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Preises
- Absage bis 24 Stunden vorher: 80 % des vereinbarten Preises
- Absage unter 24 Stunden vorher: 100 % des vereinbarten Preises
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei berechtigten Reklamationen wird dem Auftragnehmer eine Frist von 7–14 Tagen zur Nachbesserung eingeräumt, bevor weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. [Diese Klausel bitte vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen.]
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Remscheid.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.